Wie kann man Mitglied werden?

Jeder in Hagen tätige Jugendverband kann schriftlich beantragen, als Mitglied in den Jugendring Hagen e.V. aufgenommen zu werden. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  1. Ein Jahr unabhängige Jugendarbeit als Verband im Sinne der §§ 11 (Jugendarbeit) und insbesondere 12 (2) (Jugendverbände) SGB VIII.
  2. Eigene Geschäftsführung und selbstständige Finanzhoheit über den Etat der Jugendarbeit. Jugendverbände, die einem Erwachsenenverband angehören, müssen eine umfassende Jugendarbeit nach eigener Ordnung mit demokratischen Strukturen und selbstständiger Finanzhoheit betreiben.
  3. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
  4. Antragsteller*innen können nicht Mitglied werden, wenn sie einem Dachverband angehören, der bereits Mitglied im Jugendring ist. Der Dachverband vertritt sie im Stadtjugendring.
  5. Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, sowohl in der Zielsetzung als auch in der praktischen Arbeit.

In Hagen tätige Jugendverbände und Organisationen, die für Hagener Kinder und Jugendliche tätig sind, aber kein Mitglied im Jugendring Hagen e.V. werden können, haben die Möglichkeit eine Gastmitgliedschaft zu beantragen. Gastmitglieder nehmen mit beratender Stimme an den Mitgliederversammlungen teil.

Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern und Gastmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung mit zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine Verpflichtung zur Aufnahme besteht nicht. Aufnahmeanträge müssen schriftlich unter Vorlage der Satzung und Unterlagen an die Mitgliederversammlung des Vereins gestellt werden. Vor Antragstellung ist der Vorstand des Jugendring Hagen e.V. zu konsultieren.